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AGB Hundepension

Stand: 21. September 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hundepension von Dog’s Activity

§ 1 Anbieterin und Geltungsbereich

(1) Anbieterin der Hundebetreuung ist: Dog’s Activity, Inhaberin: Sandra Wasch, Dörfler Weg 12, 91086 Aurachtal, Telefon: 0172 1824986, E-Mail: info@dogsactivity.de, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE320928406

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die vorübergehende Betreuung und Unterbringung von Hunden durch Dog’s Activity.

(3) Ergänzende individuelle Vereinbarungen im Betreuungsvertrag gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, sofern sie ausdrücklich vereinbart wurden.

(4) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Dog’s Activity ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Kennenlerntermin und Aufnahmeentscheidung

(1) Vor der erstmaligen Aufnahme eines Hundes findet grundsätzlich ein Kennenlerntermin statt. Dieser Termin ist kostenpflichtig. Der Preis wird dem Kunden vor der Terminvereinbarung mitgeteilt.

(2) Wenn der Hund Dog’s Activity bereits ausreichend bekannt ist, kann auf den Kennenlerntermin verzichtet werden.

(3) Der Kennenlerntermin begründet keinen Anspruch auf die Aufnahme des Hundes und keine Verpflichtung zum Abschluss eines Betreuungsvertrages.

(4) Dog’s Activity entscheidet nach dem Kennenlerntermin und anhand der vorliegenden Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Hund aufgenommen werden kann.

(5) Dog’s Activity darf die Aufnahme insbesondere ablehnen, wenn:
a) der Hund eine ansteckende Erkrankung oder einen Parasitenbefall aufweist,
b) erforderliche Nachweise fehlen,
c) der Hund eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Tiere darstellt,
d) eine tierschutzgerechte und sichere Betreuung unter den vorhandenen Bedingungen nicht gewährleistet werden kann,
e) notwendige Informationen über den Hund nicht oder nicht vollständig mitgeteilt wurden.

§ 3 Vertragsschluss und Reservierung

(1) Eine Anfrage des Kunden stellt noch keine verbindliche Buchung dar.

(2) Nach Prüfung der Verfügbarkeit erhält der Kunde ein Angebot beziehungsweise einen Betreuungsvertrag mit dem vereinbarten Betreuungszeitraum, dem Preis und den weiteren Vertragsbedingungen.

(3) Der Betreuungsvertrag kommt zustande, wenn:
a) der Kunde den Betreuungsvertrag unterzeichnet oder das Angebot in Textform annimmt und
b) Dog’s Activity die Buchung in Textform bestätigt.

(4) Textform bedeutet insbesondere eine Bestätigung per E-Mail, Nachricht oder unterschriebenem Vertrag.

(5) Nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine Rechnung über eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent des vereinbarten Betreuungspreises.

(6) Der Betreuungsplatz gilt erst nach fristgerechtem Eingang der Anzahlung als verbindlich reserviert.

(7) Erfolgt die Anzahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht, darf Dog’s Activity vom Vertrag zurücktreten und den Betreuungsplatz anderweitig vergeben.

(8) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Alle Preise werden in Euro angegeben und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

(2) Zusatzleistungen und mögliche Zusatzkosten werden dem Kunden vor Vertragsschluss oder vor der Inanspruchnahme der jeweiligen Zusatzleistung mitgeteilt.

(3) Der nach Abzug der Anzahlung verbleibende Betrag ist spätestens bei Abholung des Hundes fällig.

(4) Nach vorheriger Vereinbarung kann die Restzahlung gegen Rechnung erfolgen. Sofern auf der Rechnung keine andere Frist angegeben ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen.

(5) Zusatzkosten, die erst während der Betreuung entstehen, beispielsweise für Futter, Tierarztbesuche, Medikamente oder eine notwendige Verlängerung der Betreuung, werden gesondert abgerechnet.

(6) Preisänderungen gelten nur für zukünftige Buchungen. Bereits verbindlich vereinbarte Preise werden nicht nachträglich erhöht.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, Dog’s Activity vor Vertragsschluss und spätestens bei Übergabe des Hundes vollständig und wahrheitsgemäß über alle für die Betreuung relevanten Umstände zu informieren.

(2) Dazu gehören insbesondere:
a) Erkrankungen, Verletzungen und körperliche Einschränkungen,
b) Allergien und Futterunverträglichkeiten,
c) regelmäßig oder bei Bedarf zu verabreichende Medikamente,
d) ansteckende Erkrankungen oder Parasitenbefall,
e) bestehende oder möglicherweise bevorstehende Läufigkeit,
f) bekannte Unverträglichkeiten gegenüber Menschen oder Tieren,
g) Angstverhalten, Aggressionsverhalten, Beißvorfälle und Fluchtverhalten,
h) Probleme bei der Fütterung, beim Anfassen oder beim Sichern des Hundes,
i) die Neigung, Unrat, Giftköder oder andere gefährliche Gegenstände aufzunehmen,
j) sonstige Besonderheiten, die für eine sichere Betreuung erforderlich sind.

(3) Veränderungen des Gesundheitszustands oder Verhaltens, die nach Vertragsschluss eintreten, müssen Dog’s Activity unverzüglich mitgeteilt werden.

(4) Der Kunde muss bei Abgabe des Hundes unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar sein oder eine volljährige Notfallkontaktperson benennen.

(5) Die Notfallkontaktperson muss berechtigt sein, Entscheidungen über die Betreuung zu treffen und den Hund erforderlichenfalls abzuholen.

(6) Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden und zusätzliche Kosten, die durch schuldhaft falsche, unvollständige oder verschwiegene Angaben entstehen.

§ 6 Versicherungsschutz

(1) Der Kunde versichert, dass für den Hund eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung besteht, die auch Schäden während einer entgeltlichen Fremdbetreuung abdeckt.

(2) Ein entsprechender Nachweis ist Dog’s Activity spätestens vor Beginn der ersten Betreuung vorzulegen.

(3) Änderungen, Einschränkungen oder die Beendigung des Versicherungsschutzes sind Dog’s Activity unverzüglich mitzuteilen.

(4) Der Abschluss und Fortbestand der Versicherung entbindet weder den Kunden noch Dog’s Activity von der jeweils bestehenden gesetzlichen Verantwortung.

§ 7 Gesundheit, Impfungen und Parasiten

(1) Es werden grundsätzlich nur Hunde aufgenommen, die frei von erkennbaren ansteckenden Erkrankungen und behandlungsbedürftigem Parasitenbefall sind.

(2) Der Kunde muss die von Dog’s Activity für die Aufnahme verlangten Gesundheits- und Impfnachweise rechtzeitig vorlegen.

(3) Besteht aus medizinischen Gründen kein vollständiger Impfschutz, ist eine aktuelle tierärztliche Bescheinigung vorzulegen. Dog’s Activity entscheidet anschließend, ob eine Aufnahme unter den vorhandenen Bedingungen möglich ist.

(4) Dog’s Activity nimmt selbst keine Impfungen vor und lässt Impfungen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nachholen.

(5) Fehlen erforderliche Nachweise, darf Dog’s Activity die Aufnahme des Hundes verweigern oder vom Vertrag zurücktreten.

(6) Wird während der Betreuung eine möglicherweise ansteckende Erkrankung oder ein Parasitenbefall festgestellt, darf Dog’s Activity:
a) den Hund von anderen Hunden trennen,
b) den Kunden oder die Notfallkontaktperson zur Abholung auffordern,
c) eine tierärztliche Untersuchung veranlassen, wenn dies erforderlich ist.

(7) Verschweigt der Kunde schuldhaft eine bekannte Erkrankung, einen Parasitenbefall oder einen entsprechenden Verdacht, hat er die hierdurch verursachten erforderlichen Kosten und Schäden zu ersetzen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihn kein Verschulden trifft.

(8) Eine Haftung von Dog’s Activity aufgrund eigener Pflichtverletzungen bleibt unberührt.

§ 8 Medikamente

(1) Medikamente werden nur nach vorheriger Vereinbarung verabreicht.

(2) Der Kunde muss die Medikamente in ausreichender Menge, eindeutig gekennzeichnet und möglichst in der Originalverpackung bereitstellen.

(3) Dosierung, Zeitpunkt und Art der Verabreichung müssen schriftlich festgehalten werden.

(4) Dog’s Activity darf die Medikamentengabe ablehnen, wenn sie besondere medizinische Kenntnisse erfordert, rechtlich nicht zulässig ist oder unter den vorhandenen Bedingungen nicht sicher durchgeführt werden kann.

(5) Verschreibungspflichtige Medikamente werden nur entsprechend einer tierärztlichen Anweisung verabreicht.

§ 9 Art und Umfang der Betreuung

(1) Die Betreuung erfolgt in den hierfür vorgesehenen und geeigneten Räumlichkeiten von Dog’s Activity sowie durch Dog’s Activity und die eingesetzten Mitarbeiter und Betreuungspersonen.

(2) Dog’s Activity verpflichtet sich, die anvertrauten Hunde fachgerecht, tierschutzgerecht und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu betreuen.

(3) Die Betreuung wird, soweit möglich, an Alter, Gesundheitszustand, Verhalten und individuelle Bedürfnisse des Hundes angepasst.

(4) Dog’s Activity sorgt insbesondere für:
a) ausreichende Versorgung mit Wasser,
b) vereinbarte Fütterung,
c) angemessenen Auslauf und Beschäftigung,
d) erforderliche Ruhezeiten,
e) regelmäßigen Kontakt zu Betreuungspersonen,
f) Kontrolle des Gesundheitszustands im Rahmen der normalen Betreuung.

(5) Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass sein Hund ständig von derselben Person betreut wird.

(6) Nicht aneinander gewöhnte Hunde werden nur kontrolliert und unter Aufsicht zusammengeführt.

(7) Dog’s Activity entscheidet nach fachlicher Einschätzung, ob ein Hund:
a) in einer geeigneten Hundegruppe,
b) nur mit bestimmten Hunden,
c) mit Maulkorb oder
d) ausschließlich einzeln betreut werden kann.

(8) Ist eine Einzelbetreuung oder ein erhöhter Betreuungsaufwand erforderlich, wird der Kunde hierüber informiert. Zusätzliche Kosten werden nur berechnet, wenn sie vorab vereinbart wurden oder wegen einer nicht vorhersehbaren Gefahrensituation unvermeidbar waren.

§ 10 Ausrüstung und Sicherung des Hundes

(1) Der Kunde stellt ein gut sitzendes Halsband und ein geeignetes Geschirr zur Verfügung.

(2) Dog’s Activity darf aus Sicherheitsgründen eigene Halsbänder, Geschirre, Leinen oder Maulkörbe verwenden.

(3) Bei Hunden, die zu aggressivem Verhalten, dem Fressen von Unrat oder der Aufnahme gefährlicher Gegenstände neigen, kann Dog’s Activity das Tragen eines geeigneten Maulkorbs verlangen.

(4) Der Kunde soll einen passenden und an den Hund gewöhnten Maulkorb bereitstellen.

(5) Ist dies nicht möglich, darf Dog’s Activity einen geeigneten Maulkorb zur Verfügung stellen. Eine hierfür anfallende Gebühr muss dem Kunden vorab mitgeteilt werden.

(6) Dog’s Activity darf einen Maulkorb auch ohne vorherige Rücksprache einsetzen, wenn dies kurzfristig zum Schutz des Hundes, anderer Tiere oder von Menschen erforderlich ist.

(7) Der Kunde wird über einen nicht bereits vereinbarten Einsatz des Maulkorbs schnellstmöglich informiert.

§ 11 Läufige Hündinnen

(1) Eine bestehende oder voraussichtlich während des Betreuungszeitraums eintretende Läufigkeit muss Dog’s Activity so früh wie möglich mitgeteilt werden.

(2) Dog’s Activity entscheidet, ob eine Betreuung unter den vorhandenen Bedingungen möglich ist.

(3) Läufige Hündinnen können einzeln oder unter besonderen Sicherheitsmaßnahmen betreut werden. Hierdurch entstehende Zusatzkosten werden vorab vereinbart, soweit die Läufigkeit rechtzeitig mitgeteilt wurde.

(4) Dog’s Activity trifft die erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen, um einen ungewollten Deckakt zu verhindern.

(5) Ein vollständiger Ausschluss jedes verbleibenden Restrisikos ist trotz fachgerechter Betreuung nicht möglich.

(6) Verschweigt der Kunde die Läufigkeit schuldhaft, haftet er für die hierdurch verursachten erforderlichen Mehrkosten und Schäden.

(7) Die Haftung von Dog’s Activity für eigenes schuldhaftes Verhalten bleibt unberührt.

§ 12 Fütterung

(1) Der Kunde stellt das benötigte Futter grundsätzlich in ausreichender Menge zur Verfügung.

(2) Das Futter muss eindeutig gekennzeichnet sein. Besondere Fütterungsanweisungen, Allergien und Unverträglichkeiten müssen schriftlich mitgeteilt werden.

(3) Reicht das mitgebrachte Futter nicht aus, darf Dog’s Activity nach Möglichkeit geeignetes Futter nachkaufen. Die erforderlichen Kosten trägt der Kunde.

(4) Nach vorheriger Absprache kann Futter von Dog’s Activity verwendet werden. Der hierfür geltende Preis wird dem Kunden vorab mitgeteilt.

(5) Eine Futterumstellung erfolgt nur nach Absprache, sofern sie nicht aus gesundheitlichen oder tatsächlichen Gründen kurzfristig notwendig ist.

§ 13 Tierärztliche Versorgung und Notfälle

(1) Erkrankt oder verletzt sich der Hund während der Betreuung, versucht Dog’s Activity zunächst, den Kunden oder die benannte Notfallkontaktperson zu erreichen.

(2) Ist niemand erreichbar oder duldet die Situation keinen Aufschub, darf Dog’s Activity nach pflichtgemäßem Ermessen einen Tierarzt oder eine Tierklinik beauftragen.

(3) Soweit möglich, wird der vom Kunden angegebene Haustierarzt berücksichtigt. In dringenden Fällen darf Dog’s Activity einen erreichbaren Tierarzt oder eine geeignete Tierklinik auswählen.

(4) Dog’s Activity darf alle tierärztlich empfohlenen Maßnahmen veranlassen, die erforderlich sind, um:
a) das Leben des Hundes zu erhalten,
b) erhebliche Schmerzen oder Leiden abzuwenden,
c) eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustands zu verhindern.

(5) Der Kunde trägt die notwendigen und angemessenen Kosten der tierärztlichen Behandlung, des Transports und notwendiger Medikamente, soweit die Erkrankung oder Verletzung nicht von Dog’s Activity schuldhaft verursacht wurde.

(6) Soweit kein akuter Notfall vorliegt, sollen Behandlungskosten oberhalb eines im Betreuungsvertrag festgelegten Betrages vorher mit dem Kunden oder der Notfallkontaktperson abgestimmt werden.

(7) Eine Einschläferung darf grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden erfolgen.

(8) Ist der Kunde nicht erreichbar, darf eine Einschläferung nur veranlasst werden, wenn ein Tierarzt sie zur Beendigung nicht anders abwendbarer erheblicher Schmerzen oder Leiden als sofort notwendig beurteilt.

(9) Dog’s Activity informiert den Kunden über einen Tierarztbesuch und die getroffenen Maßnahmen schnellstmöglich.

§ 14 Schäden durch den Hund

(1) Der Kunde bleibt während der Betreuung Tierhalter im Sinne des § 833 BGB.

(2) Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die der Hund an Menschen, Tieren, Fahrzeugen, Gebäuden, Einrichtungsgegenständen oder sonstigem Eigentum verursacht.

(3) Dies gilt insbesondere für Schäden an Transportboxen, Sitzen, Polstern, Türen, Möbeln, Leinen, Geschirren und sonstiger Betreuungsausrüstung.

(4) Eine Haftung des Kunden besteht nicht, soweit der Schaden auf einem schuldhaften Verhalten von Dog’s Activity oder einem mitwirkenden Verschulden von Dog’s Activity beruht.

(5) Ansprüche Dritter gegen den Kunden und eine mögliche Haftung von Dog’s Activity als vertraglicher Tieraufseher richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 15 Haftung von Dog’s Activity

(1) Dog’s Activity haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

(2) Dog’s Activity haftet ebenfalls unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Dog’s Activity, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Dog’s Activity nur für den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

(4) Wesentliche Vertragspflichten sind insbesondere die fachgerechte Betreuung, Beaufsichtigung, Versorgung und Sicherung des anvertrauten Hundes.

(5) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach § 834 BGB, bleibt unberührt.

(6) Eine Haftung besteht nicht allein deshalb, weil sich ein allgemeines, trotz fachgerechter Betreuung nicht vollständig vermeidbares tierisches Risiko verwirklicht hat.

(7) Zu solchen allgemeinen Risiken können insbesondere gehören:
a) kleinere Verletzungen beim Spielen oder bei sozialtypischen Interaktionen,
b) plötzlich auftretende Erkrankungen,
c) allergische Reaktionen ohne vorher erkennbare Ursache,
d) alters- oder anlagebedingte gesundheitliche Ereignisse,
e) Verletzungen, Flucht oder Tod des Hundes, sofern Dog’s Activity alle erforderlichen und zumutbaren Sorgfaltsmaßnahmen eingehalten hat.

(8) Ein Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Schaden durch eine schuldhafte Verletzung der Betreuungs-, Aufsichts- oder Sicherungspflichten verursacht wurde.

(9) Die Haftungsregelungen gelten entsprechend für Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen von Dog’s Activity.

§ 16 Stornierung durch den Kunden

(1) Eine Stornierung muss mindestens in Textform erfolgen, beispielsweise per E-Mail oder Nachricht.

(2) Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei Dog’s Activity.

(3) Bei einer Stornierung werden folgende pauschalierte Entschädigungen berechnet:
a) bis einschließlich 21 Tage vor Betreuungsbeginn: kostenfrei,
b) 20 bis 7 Tage vor Betreuungsbeginn: 30 Prozent des vereinbarten Betreuungspreises,
c) 6 bis 2 Tage vor Betreuungsbeginn: 50 Prozent des vereinbarten Betreuungspreises,
d) weniger als 48 Stunden vor Betreuungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 80 Prozent des vereinbarten Betreuungspreises.

(4) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Dog’s Activity kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Dog’s Activity rechnet ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer vollständigen oder teilweisen anderweitigen Vergabe des Betreuungsplatzes an.

(6) Kann der reservierte Platz für den gesamten stornierten Zeitraum zu vergleichbaren Bedingungen anderweitig vergeben werden, wird keine Stornogebühr berechnet. Tatsächlich entstandene, nachweisbare Mehrkosten bleiben hiervon unberührt.

(7) Eine bereits geleistete Anzahlung wird auf die Stornogebühr angerechnet. Ein verbleibendes Guthaben wird dem Kunden erstattet.

(8) Dog’s Activity darf einen über die Pauschale hinausgehenden Schaden nur verlangen, wenn dieser konkret nachgewiesen wird.

(9) Bei einer nachgewiesenen plötzlichen schweren Erkrankung oder dem Tod des Hundes kann Dog’s Activity ganz oder teilweise auf die Stornogebühr verzichten. Ein Anspruch auf einen Verzicht besteht nicht.

(10) Bricht der Kunde eine bereits begonnene Betreuung vorzeitig ab, werden ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Vergabe des Platzes berücksichtigt. Dem Kunden bleibt auch in diesem Fall der Nachweis eines geringeren oder nicht entstandenen Schadens gestattet.

§ 17 Rücktritt und Beendigung durch Dog’s Activity

(1) Dog’s Activity darf vor Betreuungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn:
a) der Hund erkrankt oder ein Parasitenbefall festgestellt wird,
b) erforderliche Nachweise fehlen,
c) wesentliche Angaben falsch oder unvollständig waren,
d) eine sichere oder tierschutzgerechte Betreuung nicht gewährleistet werden kann,
e) die Anzahlung trotz angemessener Nachfrist nicht geleistet wurde,
f) Dog’s Activity die Leistung aus einem unvorhersehbaren wichtigen Grund nicht erbringen kann.

(2) Muss Dog’s Activity aus einem von ihr zu vertretenden Grund vom Vertrag zurücktreten, werden bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen vollständig erstattet.

(3) Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

(4) Liegt der Rücktrittsgrund im Verantwortungsbereich des Kunden, kann Dog’s Activity Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verlangen. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vergabe des Platzes werden angerechnet.

(5) Dog’s Activity informiert den Kunden unverzüglich über den Rücktritt.

(6) Soweit möglich und zumutbar, unterstützt Dog’s Activity den Kunden bei der Suche nach einer Ersatzbetreuung. Ein Anspruch auf die Vermittlung einer Ersatzbetreuung besteht nicht.

§ 18 Vorzeitige Beendigung während der Betreuung

(1) Dog’s Activity darf die weitere Betreuung aus wichtigem Grund ablehnen oder beenden, wenn sich erst während des Aufenthalts herausstellt, dass:
a) vom Hund eine erhebliche und nicht sicher beherrschbare Gefahr ausgeht,
b) der Hund schwer erkrankt ist,
c) eine ansteckende Erkrankung oder ein Parasitenbefall vorliegt,
d) der Hund unter den vorhandenen Bedingungen nicht tierschutzgerecht betreut werden kann,
e) wesentliche Angaben verschwiegen oder falsch gemacht wurden.

(2) Der Kunde oder die Notfallkontaktperson ist in diesem Fall verpflichtet, den Hund nach Aufforderung schnellstmöglich abzuholen.

(3) Ist eine sofortige Abholung nicht möglich, darf Dog’s Activity eine erforderliche tierärztliche Versorgung oder eine andere geeignete und rechtlich zulässige Unterbringung veranlassen.

(4) Die hierdurch entstehenden notwendigen Kosten trägt der Kunde, soweit der Grund nicht von Dog’s Activity zu vertreten ist.

§ 19 Abgabe, Abholung und Verlängerung

(1) Abgabe und Abholung erfolgen zu den vereinbarten Terminen.

(2) Kann der Kunde einen Termin nicht einhalten, muss er Dog’s Activity unverzüglich informieren.

(3) Eine Verlängerung der Betreuung bedarf grundsätzlich der Zustimmung von Dog’s Activity.

(4) Wird der Hund nicht zum vereinbarten Termin abgeholt und ist der Kunde nicht erreichbar, setzt Dog’s Activity die notwendige Betreuung zunächst fort.

(5) Für zusätzliche Betreuungstage gilt der vereinbarte reguläre Tagespreis. Notwendige zusätzliche Aufwendungen werden gesondert berechnet.

(6) Ist die weitere Unterbringung in den vereinbarten Räumen aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, darf Dog’s Activity den Hund vorübergehend in anderen geeigneten, tierschutzgerechten und rechtlich zulässigen Räumen von Dog’s Activity unterbringen.

(7) Eine anderweitige Unterbringung erfolgt nur, wenn sie erforderlich ist. Der Kunde wird hierüber schnellstmöglich informiert.

(8) Dog’s Activity darf einen nicht abgeholten Hund nicht eigenmächtig verkaufen, verschenken oder dauerhaft weitervermitteln.

(9) Bleiben der Kunde und die Notfallkontaktperson trotz wiederholter Versuche unerreichbar, darf Dog’s Activity die zuständige Behörde einschalten. Hierdurch entstehende erforderliche Kosten trägt der Kunde, soweit Dog’s Activity die Situation nicht zu vertreten hat.

§ 20 Datenschutz

(1) Dog’s Activity verarbeitet personenbezogene Daten nur, soweit dies zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Abrechnung, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.

(2) Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur:
a) Bearbeitung von Buchungsanfragen,
b) Durchführung der Hundebetreuung,
c) Kontaktaufnahme in Notfällen,
d) Abrechnung und Buchhaltung,
e) Bearbeitung von Versicherungs- und Haftungsfällen,
f) Erfüllung gesetzlicher Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.

(3) Soweit erforderlich, können Daten an Tierärzte, Tierkliniken, Versicherungen, Steuerberatung, Zahlungsdienstleister, eingesetzte IT-Dienstleister oder Behörden übermittelt werden.

(4) Eine Übermittlung erfolgt nur, wenn eine rechtliche Grundlage besteht oder sie zur Durchführung des Vertrages beziehungsweise zur Abwehr einer Gefahr erforderlich ist.

(5) Die Daten werden nicht automatisch unmittelbar nach Vertragsende gelöscht. Sie werden nur so lange gespeichert, wie sie für die genannten Zwecke, gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder die Geltendmachung und Abwehr von Rechtsansprüchen benötigt werden.

(6) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu den Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherfristen und Betroffenenrechten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzinformation von Dog’s Activity.

§ 21 Verbraucherwiderruf

(1) Wird der Betreuungsvertrag mit einem Verbraucher ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über das Widerrufsrecht.

(2) Ein Widerrufsrecht besteht nur, soweit es nicht aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme ausgeschlossen ist.

(3) Dog’s Activity stellt dem Kunden, soweit gesetzlich erforderlich, eine gesonderte Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung.

(4) Soll die Betreuung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits während einer bestehenden Widerrufsfrist beginnen, muss der Kunde ausdrücklich verlangen, dass Dog’s Activity vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt.

(5) Widerruft der Kunde nach Beginn der Leistung wirksam den Vertrag, hat er für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen den gesetzlich vorgesehenen angemessenen Wertersatz zu leisten.

(6) Die gesetzlichen Voraussetzungen für das Erlöschen des Widerrufsrechts bleiben unberührt.

§ 22 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit mindestens in Textform festgehalten werden. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen grundsätzlich wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.